15.12.2025 · 👁️ 266 Aufrufe

7 % Mehrwertsteuer auf Speisen – Getränke bleiben bei 19 %

Seit dem 01. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz, dem der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt hat.

Getränke bleiben bei 19 %. Sie sind von der Senkung ausdrücklich ausgenommen – alkoholische wie alkoholfreie.

Wo es in der Praxis schiefgeht

Eine Kasse kann nicht pauschal „alles auf 7 %" gestellt werden, sie muss unterscheiden. Der häufigste Fehler: ein nach der Umstellung neu angelegtes Getränk, das versehentlich den Speisen-Steuersatz bekommt. Das fällt oft erst bei der Betriebsprüfung auf – und dann rückwirkend.

Wenn bei Ihnen seit dem Jahreswechsel Artikel oder Warengruppen dazugekommen sind, lohnt ein Blick. Rufen Sie an: 03831 393851, wir sehen kurz nach.

Stand: 26.08.2026. Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung. Wie einzelne Umsätze zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Stand: 26.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

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