7 % Mehrwertsteuer auf Speisen – Getränke bleiben bei 19 %
Seit dem 01. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz, dem der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt hat.
Wo es in der Praxis schiefgeht
Eine Kasse kann nicht pauschal „alles auf 7 %" gestellt werden, sie muss unterscheiden. Der häufigste Fehler: ein nach der Umstellung neu angelegtes Getränk, das versehentlich den Speisen-Steuersatz bekommt. Das fällt oft erst bei der Betriebsprüfung auf – und dann rückwirkend.
Wenn bei Ihnen seit dem Jahreswechsel Artikel oder Warengruppen dazugekommen sind, lohnt ein Blick. Rufen Sie an: 03831 393851, wir sehen kurz nach.
Stand: 26.08.2026. Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung. Wie einzelne Umsätze zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.
Stand: 26.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.