7 % Mehrwertsteuer auf Speisen – Getränke bleiben bei 19 %
Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 % – an dieser Trennun …
Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 % – an dieser Trennun …
Die Senkung auf 7 % für Speisen ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Was damals vorab zu klären war – und was davon heute n …
Seit 01.01.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion dem Finanzamt gemeldet werden.
Neue Kassen sind binnen eines Monats nach Anschaffung zu melden. Die einmalige Übergangsfrist zum 31.07.2025 ist abgelau …
Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 % – an dieser Trennung scheitern die meisten Kassen.
Die Senkung auf 7 % für Speisen ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Was damals vorab zu klären war – und was davon heute noch zählt.
Seit 01.01.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion dem Finanzamt gemeldet werden.
Neue Kassen sind binnen eines Monats nach Anschaffung zu melden. Die einmalige Übergangsfrist zum 31.07.2025 ist abgelaufen.