📅 Erstellt: 17.06.2026👁️ 107 Leser

Buchhaltungsbüro ohne DATEV? So bekommen Sie Ihre Kassendaten trotzdem

Viele Betriebe übergeben ihre Kassendaten heute über eine DATEV-Schnittstelle an ihr Buchhaltungsbüro. Doch was passiert, wenn das Büro gar nicht mit DATEV arbeitet – etwa nach einem Wechsel des Steuerberaters? Die Antwort: Ihre Daten lassen sich trotzdem ohne Umweg nutzen. Denn DATEV ist nur ein Übertragungsweg, nicht das eigentliche Format.

DATEV ist der Kanal – DSFinV-K ist das Format

Ihre Kasse speichert die Daten im gesetzlich vorgeschriebenen Standard DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme). Diese Schnittstelle ist seit dem 1. Januar 2020 für jedes Kassensystem in Deutschland Pflicht – Grundlage ist § 146a Abgabenordnung in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

DSFinV-K ist herstellerunabhängig und an keine bestimmte Buchhaltungssoftware gebunden. Der Export enthält Stammdaten, Bewegungsdaten, Einzelaufzeichnungen und die Signaturen der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung). Damit sind die Daten vollständig, manipulationssicher und prüfungsfest.

Wenn Ihre Daten heute „an DATEV“ gehen, heißt das also nicht, dass es „DATEV-Daten“ sind. Es sind DSFinV-K-Daten, die lediglich zu DATEV transportiert werden. Fällt DATEV weg, bleiben Format und Inhalt unverändert erhalten.

So bekommt das neue Büro Ihre Daten

Wenn Sie myVectron nutzen, erzeugen Sie den DSFinV-K-Export direkt aus Ihrem myVectron-Konto. Diese Exportdatei übergeben Sie dem neuen Buchhaltungsbüro, das sie über dieselbe gesetzlich vorgeschriebene Schnittstelle wieder einliest.

In drei Schritten:

  • 1. Exportieren: DSFinV-K-Export im myVectron-Konto erzeugen.
  • 2. Übergeben: Die Exportdatei dem Buchhaltungsbüro bereitstellen.
  • 3. Importieren: Das Büro liest die DSFinV-K-Daten mit seiner eigenen Software ein.

Da DSFinV-K der amtliche Standard ist, unterstützt die gängige Buchhaltungs- und Kassendaten-Software diesen Import in der Regel – unabhängig davon, ob im Hintergrund DATEV läuft oder nicht.

Ein Punkt vorab klären

Damit der Wechsel reibungslos läuft, sollte das künftige Buchhaltungsbüro vorab bestätigen, dass seine Software DSFinV-K-Daten einlesen kann. Das ist der einzige Punkt, der von der jeweiligen Software abhängt – die Bereitstellung aus der Kasse über myVectron ist immer gleich.

Fazit

Ein Wechsel des Buchhaltungsbüros bedeutet keinen Datenverlust und keine Lücke. Ihre Kasse liefert die Daten im gesetzlichen Standard DSFinV-K. Über myVectron erzeugen Sie diesen Export und übergeben ihn dem neuen Büro, das ihn über die vorgeschriebene Schnittstelle einliest. DATEV ist dafür nicht erforderlich.

Fragen zum DSFinV-K-Export oder zur Einrichtung in myVectron? Rufen Sie uns an (03831 393851) – wir helfen Ihnen weiter.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.

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