📅 Erstellt: 13.10.2025👁️ 423 Leser

Ist Ihr EC-Cash-Terminal finanzamtskonform?

Seit dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme gemeldet werden.

Die Falle bei Android-Terminals

Viele moderne EC-Geräte sind kleine Computer. Entscheidend ist aber nicht, was man darauf installieren könnte, sondern was installiert ist – und ob diese Software eine Kassenfunktion hat, die aktiviert werden kann. Ein reines Zahlungsterminal wird nicht allein wegen seines Betriebssystems zur meldepflichtigen Kasse. Umgekehrt genügt es nicht, eine vorhandene Kassenfunktion nur nicht zu benutzen.

Korrigiert am 07.09.2026. Vorher stand hier, das Finanzamt stufe ein Gerät schon dann als Kasse ein, wenn eine Kassen-App installiert werden könnte. Das ist so nicht richtig – maßgeblich ist der tatsächliche Softwarestand (BMF-FAQ zur Belegausgabepflicht, Frage 11).

Lösung: Lassen Sie sich von uns bestätigen, dass Ihr Terminal im reinen "Zahlungsverkehr-Modus" läuft.

Stand: 03.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir richten Kassensysteme ein und erklären, was die Technik können muss – wie Ihr Einzelfall steuerlich und rechtlich zu behandeln ist, entscheidet Ihr Steuerberater.

Stand: 13.10.2025. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.

Frage an den Experten?

Schreiben Sie mir direkt zu diesem Thema.

📞 Jetzt anrufen

🍪 Wir nutzen technisch notwendige Cookies, um Ihnen die beste Nutzererfahrung zu bieten. Keine Tracking- oder Werbe-Cookies. Mehr erfahren