Checkliste: Der perfekte Bewirtungsbeleg
Damit das Finanzamt eine Bewirtung anerkennt, muss der Beleg bestimmte Angaben enthalten. Grundlage ist für Bewirtungen seit dem 01.01.2025 das BMF-Schreiben vom 19.11.2025; es ersetzt das Schreiben vom 30.06.2021 und berücksichtigt E-Rechnungen und digitale Nachweise. (Aktualisiert am 07.09.2026.)
Was die Rechnung enthalten muss
- Name und Anschrift des Restaurants
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer
- Tag der Bewirtung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Speisen und Getränke – „Speisen und Getränke" allein genügt nicht
- Höhe der Aufwendungen, aufgeteilt nach Steuersätzen
Was der Gastgeber ergänzt
- Namen aller bewirteten Personen – auch der eigene
- Anlass der Bewirtung, konkret benannt: „Besprechung Angebot Kassensystem" statt „Geschäftsessen"
- Unterschrift des Bewirtenden
Für Gastronomen: Mit der Vectron „Rechnung"-Funktion wird das Bewirtungsformular automatisch unten auf den Beleg gedruckt – damit sind die formalen Angaben vollständig; ob das Finanzamt die Bewirtung anerkennt, hängt daneben von Anlass und Angemessenheit ab. Ihre Gäste bekommen einen Beleg, den ihr Finanzamt akzeptiert. Wir richten das ein, rufen Sie an: 03831 393851.
Stand: 26.08.2026. Allgemeine Information nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025, keine steuerliche Beratung. Für Ihren Einzelfall entscheidet Ihr Steuerberater.
Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.
Stand: 26.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.
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