04.03.2026 · 👁️ 102

Kassenpflicht ab 2027 – Was Gastronomen und Händler jetzt wissen müssen

Es ist offiziell: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Registrierkassenpflicht ab dem 01. Januar 2027 festgeschrieben. Das bedeutet: Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € müssen dann zwingend eine elektronische Registrierkasse mit TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) einsetzen.

Wer ist betroffen?

Die Kassenpflicht betrifft vor allem Unternehmen, die bisher noch mit einer offenen Ladenkasse (Geldkassette, Schublade) arbeiten. In der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Dienstleistern wird geschätzt, dass deutschlandweit 300.000 bis 500.000 Betriebe erstmals ein elektronisches Kassensystem anschaffen müssen.

Konkret betroffen sind unter anderem:

  • Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse, Bäckereien mit Stehcafé
  • Einzelhandel: Boutiquen, Kioske, Blumenläden, Wochenmärkte (bei Überschreitung der Umsatzgrenze)
  • Dienstleister: Friseure, Kosmetikstudios, Werkstätten

Was bedeutet das konkret?

Ab 2027 ist für betroffene Betriebe eine offene Ladenkasse nicht mehr zulässig. Stattdessen muss ein elektronisches Kassensystem eingesetzt werden, das:

  • über eine zertifizierte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügt
  • jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig und richtig aufzeichnet
  • die Daten unveränderbar und maschinell auswertbar speichert
  • dem Finanzamt gemäß § 146a AO gemeldet ist

Gibt es Ausnahmen?

Ja – Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 100.000 € sind vorerst von der Pflicht ausgenommen. Der Steuerberaterverband fordert außerdem Ausnahmen für mobile Verkaufsstellen und Betriebe ohne festen Stromanschluss, ähnlich wie in Österreich. Die genauen Details werden im Gesetzgebungsverfahren noch konkretisiert.

Wichtig: Ob die 100.000-€-Grenze sich auf den Gesamtumsatz oder nur auf Barumsätze bezieht, ist noch nicht final geklärt. Wir empfehlen daher: Lieber frühzeitig umstellen, als unter Zeitdruck handeln zu müssen.

Warum Sie jetzt schon handeln sollten

Aus unserer Erfahrung wissen wir: Wenn eine Pflicht näher rückt, steigt die Nachfrage sprunghaft – und damit auch Lieferzeiten und Wartezeiten bei Schulungen. Wer frühzeitig umstellt, profitiert von:

  • Stressfreier Einführung – genug Zeit für Schulung und Eingewöhnung
  • Bessere Konditionen – aktuell attraktive Miet- und Servicepakete
  • Sofortiger Nutzen – digitale Auswertungen, DATEV-Anbindung, Bestandskontrolle
  • Rechtssicherheit – Sie erfüllen bereits jetzt alle gesetzlichen Anforderungen

Unsere Empfehlung: Duratec SMART oder Vectron SMART

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