04.03.2026 · 👁️ 20
E-Rechnung ab 2025: XRechnung & ZUGFeRD – Was Ihr Kassensystem können muss
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. In den kommenden Jahren wird auch das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen schrittweise zur Pflicht.
Die Zeitschiene im Überblick
- Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Bis 31.12.2026: Übergangsphase – Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen noch versendet werden
- Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden
- Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden
Welche Formate gelten?
Das BMF erkennt zwei Formate als E-Rechnung an:
- XRechnung – Reines XML-Format, maschinenlesbar, wird vor allem im öffentlichen Sektor eingesetzt. Für Menschen ohne Software nicht direkt lesbar.
- ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) – Hybridformat: Ein PDF mit eingebettetem XML. Sowohl menschen- als auch maschinenlesbar. Ideal für die Gastronomie und den Einzelhandel.
Wichtig: Einfache PDF-Rechnungen per E-Mail gelten nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes!
Was plant Vectron?
Vectron arbeitet an der Integration beider Formate – XRechnung und ZUGFeRD – direkt in die Kassensysteme. Damit können Bewirtungsbelege und B2B-Rechnungen künftig direkt aus dem Kassensystem heraus als gesetzeskonforme E-Rechnung erstellt werden.
Das Brutto-Netto-Problem
Es gibt allerdings ein technisches Problem, das aktuell noch ungeklärt ist: Kassensysteme arbeiten typischerweise mit Bruttopreisen (inkl. MwSt). Die XRechnung dagegen verlangt Nettobeträge plus Steuer.
Das Problem: Wenn ein Artikel 11,99 € brutto kostet, ergibt die Rückrechnung auf netto bei 19% MwSt den Wert 10,07563... €. Rundet man diesen Nettobetrag und rechnet die Steuer wieder drauf, landet man bei 12,00 € statt 11,99 € – eine Rundungsdifferenz von 1 Cent.
Vectron hat diesbezüglich eine Anfrage an das BMF (Bundesministerium der Finanzen) gestellt, um eine offizielle Klärung zu erhalten, wie mit diesen Rundungsdifferenzen umzugehen ist. Die KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) arbeitet parallel an einer europäischen Lösung mit Toleranzen für solche Abweichungen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- E-Mails empfangen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb eine E-Mail-Adresse hat, über die E-Rechnungen empfangen werden können
- Steuerberater informieren: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob und wie E-Rechnungen in Ihre Buchführung integriert werden
- Kassensystem aktuell halten: Vectron und Duratec Kunden erhalten das E-Rechnungs-Update automatisch per Softwareupdate