TSE-Ausfall: Melden & Daten sichern
Fällt die TSE aus, müssen Sie den Ausfall kennzeichnen und dokumentieren: Ausfallzeit und Ausfallgrund sind festzuhalten. Das ergibt sich aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a, Nr. 1.14. Viele Kassen erledigen das automatisch. Der Defekt ist unverzüglich zu beheben.
Was ist zu tun?
- Fehler auf dem Kassenbon vermerken (geschieht meist automatisch: "TSE ausgefallen").
- Techniker (uns) sofort informieren (03831 393851).
- Belegpflicht besteht weiterhin!
- Ausfallzeiten im Kassenbuch dokumentieren.
Und danach: die Daten
Der Ausfall ist das eine, die Aufbewahrung das andere. TSE-Daten sind zehn Jahre aufzubewahren (Grundaufzeichnungen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO; für reine Buchungsbelege gelten seit 2025 acht Jahre) – auch die aus einer Kasse, die längst ersetzt wurde. Prüfen Sie deshalb, wohin Ihre Daten gesichert werden und ob Ihre Kasse eine DATEV-Schnittstelle nutzt.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Ihre TSE-Daten liegen: Rufen Sie an, wir sehen gemeinsam nach. 03831 393851
Stand: 03.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir richten Kassensysteme ein und erklären, was die Technik können muss – wie Ihr Einzelfall steuerlich und rechtlich zu behandeln ist, entscheidet Ihr Steuerberater.
Stand: 15.07.2025. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.
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