📅 Erstellt: 15.11.2025🔄 Aktualisiert: 20.11.2025👁️ 529 Leser

Trinkgeld: So kommt es steuerfrei beim Personal an

Immer mehr Gäste zahlen mit Karte. Das Trinkgeld wird dabei oft einfach "dazu getippt". Das Problem: Ohne getrennte Aufzeichnung lässt sich später schwer nachweisen, dass es Arbeitnehmertrinkgeld war – bei einer Prüfung kann es dann dem Betriebsumsatz zugeordnet werden.

Der richtige Weg in der Kasse

Wir programmieren für Sie eine spezielle "Trinkgeld Arbeitnehmer" Taste (A-Konto).

Auszahlung an den Mitarbeiter

Der Betrag wird als Bar-Entnahme aus der Kasse genommen und an den Mitarbeiter übergeben. Lassen Sie sich den Empfang im Kassenbuch kurz gegenzeichnen.

Die Auszahlung muss nicht am selben Abend erfolgen – Sammeln und gebündeltes Auszahlen ist möglich. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag Trinkgeld sammeln & monatlich auszahlen.

Stand: 03.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir richten Kassensysteme ein und erklären, was die Technik können muss – wie Ihr Einzelfall steuerlich und rechtlich zu behandeln ist, entscheidet Ihr Steuerberater.

Stand: 20.11.2025. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.

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