Trinkgeld: So kommt es steuerfrei beim Personal an
Immer mehr Gäste zahlen mit Karte. Das Trinkgeld wird dabei oft einfach "dazu getippt". Das Problem: Ohne getrennte Aufzeichnung lässt sich später schwer nachweisen, dass es Arbeitnehmertrinkgeld war – bei einer Prüfung kann es dann dem Betriebsumsatz zugeordnet werden.
Der richtige Weg in der Kasse
Wir programmieren für Sie eine spezielle "Trinkgeld Arbeitnehmer" Taste (A-Konto).
Auszahlung an den Mitarbeiter
Der Betrag wird als Bar-Entnahme aus der Kasse genommen und an den Mitarbeiter übergeben. Lassen Sie sich den Empfang im Kassenbuch kurz gegenzeichnen.
Die Auszahlung muss nicht am selben Abend erfolgen – Sammeln und gebündeltes Auszahlen ist möglich. Worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag Trinkgeld sammeln & monatlich auszahlen.
Stand: 03.09.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir richten Kassensysteme ein und erklären, was die Technik können muss – wie Ihr Einzelfall steuerlich und rechtlich zu behandeln ist, entscheidet Ihr Steuerberater.
Stand: 20.11.2025. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte stimmen Sie steuerliche und rechtliche Sachverhalte immer verbindlich mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ab.
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