15.12.2025 · Aktualisiert am 25.08.2026 · 👁️ 613

7 % Mehrwertsteuer auf Speisen – was seit dem 01.01.2026 gilt

Seit dem 01. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz, dem der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt hat. Betroffen sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – also auch Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Caterer und Gemeinschaftsverpflegung.

Der wichtigste Punkt: Getränke bleiben bei 19 %. Sie sind von der Senkung ausdrücklich ausgenommen – alkoholische wie alkoholfreie.

Warum die Umstellung kein Knopfdruck war

Eine Kasse kann nicht pauschal „alles auf 7 %" gestellt werden. Sie muss unterscheiden:

  • Getränke bei 19 % halten – der häufigste Fehler ist, sie versehentlich mitzusenken.
  • Speisen auf 7 % – jede Warengruppe einzeln geprüft.
  • Preisentscheidung: Vorteil an den Gast weitergeben oder Marge erhöhen? Das muss im System hinterlegt sein.

Ihre Kasse ist umgestellt – aber stimmt sie noch?

Für unsere Kunden haben wir die Umstellung zum Jahreswechsel durchgeführt. Wenn seither neue Artikel oder Warengruppen dazugekommen sind, lohnt ein Blick: Ein neu angelegtes Getränk mit falschem Steuerschlüssel fällt oft erst bei der Betriebsprüfung auf.

Im Zweifel rufen Sie an – 03831 393851. Wir sehen kurz in Ihre Warengruppen.

Stand: 25.08.2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ist keine steuerliche Beratung. Wie einzelne Umsätze zu behandeln sind, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Stand: 25.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

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