30.06.2025 · Aktualisiert am 25.08.2026 · 👁️ 526
Kasse beim Finanzamt melden: Was heute gilt
Seit dem 01.01.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt gemeldet werden – digital über „Mein ELSTER". Grundlage ist § 146a Abs. 4 AO.
Was heute gilt
Für alle Systeme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, gilt: Meldung innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Das ist die Regel, die Sie bei einer neuen Kasse betrifft.
Die alte Übergangsfrist ist abgelaufen
Für Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, galt eine einmalige Übergangsfrist bis zum 31.07.2025. Diese Frist ist vorbei.
Die Verantwortung für die vollständige und richtige Meldung liegt beim Unternehmer. Wir unterstützen beim Export der Daten, die Meldung selbst erfolgt über Ihren ELSTER-Zugang oder Ihren Steuerberater.
Stand: 25.08.2026. Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung.
Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.
Stand: 25.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.