30.06.2025 · Aktualisiert am 25.08.2026 · 👁️ 526

Kasse beim Finanzamt melden: Was heute gilt

Seit dem 01.01.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt gemeldet werden – digital über „Mein ELSTER". Grundlage ist § 146a Abs. 4 AO.

Was heute gilt

Für alle Systeme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, gilt: Meldung innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Das ist die Regel, die Sie bei einer neuen Kasse betrifft.

Die alte Übergangsfrist ist abgelaufen

Für Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, galt eine einmalige Übergangsfrist bis zum 31.07.2025. Diese Frist ist vorbei.

Noch nicht gemeldet? Dann holen Sie es nach – melden Sie sich bei uns, wir ziehen Ihnen die Seriennummern und die benötigten Daten aus dem System: 03831 393851.

Die Verantwortung für die vollständige und richtige Meldung liegt beim Unternehmer. Wir unterstützen beim Export der Daten, die Meldung selbst erfolgt über Ihren ELSTER-Zugang oder Ihren Steuerberater.

Stand: 25.08.2026. Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung.

Zur Klarstellung: Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Stand: 25.08.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

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