02.09.2026 · 👁️ 57

Der Bonzwang soll fallen: Belegausgabepflicht soll zum 01.01.2028 enden

Seit 2020 muss zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg ausgegeben werden – auch wenn der Gast ihn gar nicht will und er direkt neben der Kasse im Papierkorb landet. Die Pflicht, ihn anzubieten, soll fallen.

Eine Klarstellung vorweg (Korrektur vom 07.09.2026): Schon heute muss der Beleg nicht zwingend auf Papier ausgegeben werden. § 146a Abs. 2 AO erlaubt die elektronische Belegausgabe – etwa als QR-Code zum Abruf –, sofern der Kunde zustimmt. Was der Entwurf ändert, ist die Pflicht, überhaupt jedem einen Beleg aktiv anzubieten. In der ersten Fassung dieses Beitrags stand das ungenau.
Wichtig vorweg: Das steht in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 05.08.2026 – einem Gesetzentwurf, noch keinem geltenden Recht. Bis dahin gilt die Belegausgabepflicht unverändert weiter. Im Verfahren kann sich noch etwas ändern.

Was sich ändern soll

Die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 01.01.2028 entfallen und durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Der Unterschied steckt in einem Wort:

  • Ausgabe heißt heute: Der Beleg muss erzeugt und jedem Kunden angeboten werden – auf Papier oder, mit Zustimmung, elektronisch.
  • Bereitstellung soll heißen: Der Beleg muss verfügbar sein. Wer ihn will, bekommt ihn. Wer nicht, bekommt keinen.

Was das nicht heißt

Hier liegt der Punkt, an dem es teuer werden kann, wenn man es falsch versteht.

Die Aufzeichnungspflicht bleibt vollständig bestehen. Es entfällt der Ausdruck, nicht der Beleg. Jeder Geschäftsvorfall muss weiterhin einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufgezeichnet und von der TSE signiert werden. Wer aus dem Wegfall des Bonzwangs schließt, er könne künftig wieder ohne Kassensystem arbeiten, hat es genau falsch herum verstanden – derselbe Entwurf führt die Kassenpflicht ein.

Was Sie davon haben

  • Weniger Papier. Bonrollen, Lagerung, Entsorgung – ein realer Kostenpunkt, vor allem bei vielen Kleinbeträgen.
  • Weniger Diskussionen an der Theke. Der Bon, den niemand haben will, muss nicht mehr aufgedrängt werden.
  • Schneller. Bei 4 Milliarden Kartenzahlungen im Halbjahr, überwiegend Kleinbeträge, zählen ein paar Sekunden pro Vorgang.

Was Sie jetzt tun sollten

Nichts überstürzen. Bis zum Inkrafttreten gilt die Ausgabepflicht – die Sie schon heute auch elektronisch erfüllen können. Wenn Sie ohnehin über ein neues System nachdenken, achten Sie darauf, dass es Belege digital bereitstellen kann – per QR-Code, E-Mail oder App. Das spart Papier jetzt schon, unabhängig vom Entwurf.

Wir sagen Ihnen, ob Ihr vorhandenes System das kann: 03831 393851

Zum größeren Zusammenhang – wer ab 2028 überhaupt eine Kasse braucht – lesen Sie Kassenpflicht ab 2028.

Stand: 03.09.2026. Grundlage ist der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 05.08.2026; die Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht zum 01.01.2028 ist auf der Seite des Ministeriums zum Entwurf ausdrücklich genannt. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kassensysteme Nord-Ost GmbH ist kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Stand: 02.09.2026. Der ausführliche Hinweis steht im Beitrag.

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